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Reisepass:
Allgemein erforderlich, muss
während des Aufenthalts gültig sein. Staatsangehörige
Neuseelands können ihren Reisepass in Australien verlängern
lassen, falls während des Aufenthalts seine Gültigkeit
ausläuft.
Anmerkung: Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt
in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit
des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist.
Einreise mit Kindern:
Eigener Reisepass oder Eintragung des Kindes in den elterlichen
Reisepass oder deutscher Kinderausweis. Der Reisepass beziehungsweise
der Kinderausweis muss mindestens für die gesamte Dauer
des geplanten Aufenthalts gültig sein. Aktueller Hinweis
zum Kinderausweis / Kinderreisepass: Seit dem 1.4.2004 kann
für ein Kind ein Kinderreisepass beantragt werden. Der
Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar.
Spätestens ab dem 01.01.2006 wird der Kinderreisepass
den Kinderausweis ersetzen.
Visum:
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige
Neuseelands, die bei ihrer Ankunft ein Special Category
Visa (SCV) beantragen müssen, indem sie eine Passenger
Card ausfüllen.
Electronic Travel Authority (ETA): Das Australian
Immigration Department hat ein sogenanntes Elektronisches
Visum (ETA) für Kurzurlaub und Geschäftsreisen
anstelle eines Visums eingeführt (aktuelle Informationen
hierzu von der Internetseite der australischen Botschaft in
Berlin, Internet: www.australian-embassy.de).
Beantragung u.a. auf der Internetseite des Australian Immigration
Departments
www.eta.immi.gov.au.
Staatsbürger folgender Länder können ein ETA
beantragen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige
EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Polen,
Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn
und Zypern) und Schweiz;
(b) Andorra, Brunei, Hongkong (China), Island, Japan, Kanada,
Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Norwegen,
San Marino, Singapur, Taiwan (China), USA und Vatikanstadt.
Es gibt drei verschiedene Arten:
- Visitor/Tourist ETA: für mehrfache Einreise
und einen maximalen Aufenthalt von 3 Monaten innerhalb von
12 Monaten ab Ausstellungsdatum gültig.
- Short Validity Business ETA: berechtigt zu mehrmaligen
Einreisen und zu einem maximalen Aufenthalt von 3 Monaten
innerhalb von 1 Jahr.
- Long Validity Business ETA: berechtigt zur mehrfachen
Einreise und ist bis zu 4 Jahren oder bis zum Ablauf des
Reisepasses gültig.
Temporary Long-stay Business Visas: Seit dem 1. Januar
2004 können Temporary Long-stay Business Visas nur noch
online beantragt werden. Einzige Ausnahme sind Visaanträger
der Temporary Long-stay Business Visas, die von einer nichtaustralischen
Firma gesponsert werden. Diese Anträge können weiterhin
bei der australischen Botschaft in Berlin gestellt werden.
Transit: Transitreisende, die innerhalb von 8 Std.
weiterfliegen, über gültige Weiterreisetickets verfügen
und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.
Diese Regelung gilt nur für Staatsangehörige
folgender Länder:
- (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige
EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen,
Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik,
Ungarn und Zypern) und Schweiz;
- (b) Andorra, Argentinien, Brunei, Fidschi-Inseln, Hongkong
(China), Indonesien, Island, Japan, Kanada, Kiribati, Korea
(Süd), Liechtenstein, Malaysia, Marshall-Inseln, Mexiko,
Föderierte Staaten von Mikronesien, Monaco, Nauru,
Neuseeland, Norwegen, Papua-Neuguinea, Philippinen, Salomonen,
Samoa, San Marino, Simbabwe, Singapur, Südafrika, Taiwan,
Thailand, Tonga, Tuvalu, USA, Vanuatu und Vatikanstadt.
Anmerkung: Manche Flughäfen sind über Nacht
geschlossen. Man sollte sich deshalb bei der jeweiligen Fluggesellschaft
vor Reiseantritt erkundigen.
Visaarten: lang- und kurzfristige Besucher- und Geschäftsvisa.
Visa- und ETA-Gebühren:
Die folgenden Preise gelten für Staatsangehörige,
die sich für ein ETA-Visum bewerben können.
kurz- und langfristige Besuchervisa sowie kurzfristige Geschäftsvisa:
65 A$ ( 45).
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA
www.eta.immi.gov.au beantragt, wird für jedes ETA-Visum
eine Gebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich
mit Kreditkarte bezahlt werden kann. Viele Reisebüros
in Deutschland erstellen das ETA für ihre Kunden kostenlos.
Jedes Reisebüro bzw. jede Fluglinie entscheidet jedoch
selbständig, ob eine Bearbeitungsgebühr erhoben
wird oder nicht und in letzter Zeit sind einige Reisebüros
dazu übergegangen eine relativ hohe Bearbeitungsgebühr
zu verlangen. Die Australische Botschaft in Berlin erhebt
keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren.
Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von
der Botschaft in Berlin nur noch mit einer Kreditkarte in
Euro akzeptiert. Anträge innerhalb von Deutschland:
Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben
wird ein adressierter und mit 3.04 frankierter Rückumschlag
benötigt.
Wird das elektronische Touristenvisum ETA über die
Internet-Seite
www.eta.immi.gov.au beantragt werden, gibt es keinen
Sichtvermerk im Reisepass. Das papierlose Visum wird über
das Internet beim Check-in am Flughafen und beim australischen
Einreiseschalter überprüft.
Gültigkeitsdauer: Abhängig von der Art des
Visums, dem Reisezweck und der Gültigkeitsdauer des Passes.
Besuchervisa für Aufenthalte von maximal 3 Monaten (bzw.
6 Monaten) sind 1 Jahr ab Ausstellungstag gültig. Verlängerung
ist gegen Gebühr beim Department of Immigration and Multicultural
Affairs in Australien möglich.
Antragstellung: Zuständige konsularische Vertretung
(s. Adressen). ETA: Das ETA ist auch bei Reisebüros,
Fluggesellschaften oder online beim Department of Immigration
and Indigenous Affairs (DIMIA)
(Internet: www.eta.immi.gov.au)
erhältlich.
Unterlagen:
- (a) Antragsformular.
- (b) Gültiger Reisepass.
- (c) 1 Passfoto.
- (d) Gebühr (Scheck oder Kreditkarte. Barzahlung nur
direkt am Schalter in der Botschaft).
- (e) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer
des Aufenthaltes und Anstellungsnachweis mit Einkommensangabe
und Brief des Arbeitgebers (nur für Nicht-EU-Bürger).
(f) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Reisezweck.
Bei postalischer Antragstellung empfiehlt es sich, den Reisepass
per Einschreiben zu schicken und einen frankierten Rückumschlag
beizufügen.
Anmerkung: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen,
die für die Einreise erforderlich sind, können dem
Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit:
- ETA: 24 Std. - 3 Arbeitstage.
- Non-ETA Visas: 24 Std. - 3 Wochen, länger
während der Hauptreisezeit.
Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen an die zuständige
konsularische Vertretung (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren: Haustiere dürfen nach Australien
verbracht werden. Jedoch wird für die Verbringung aus
einigen Ländern eine Genehmigung benötigt. Weitere
Auskünfte erteilt der Australian Quarantine Inspection
Service (AQIS) (Tel: (06) 272 52 92. Fax: (06) 272 33 99).
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